Abrechnung und Kosten
Da unser derzeitiges Gesundheitssystem den Nutzen der Naturheilkunde noch nicht in vollem Umfang erkannt hat, werden die Kosten der Behandlungen nur von privaten Kranken- und Zusatzversicherungen, der Beihilfe und der Techniker Krankenkasse (TK) übernommen.
Die Abrechnung erfolgt nach der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker)
Für die Abrechnung mit der Techniker Krankenkasse benötigen Sie eine Verordung eines Arztes. Die Behandlung wird wie bei einem Privatpatienten abgerechnet, das heißt Sie bekommen eine Rechnung, die Sie an den Therapeuten überweisen und mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer TK-Geschäftsstelle einreichen. Übernommen werden die Kosten für maximal 6 Behandlungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.
Kosten:
Die Kosten für eine Behandlung richten sich nach der aufgewendeten Zeit. So dauert eine Behandlung von Kindern ungefähr 30 min. und kostet ca. 35 Euro.
Bei der Behandlung von Erwachsenen bewegt sich der Bereich zwischen 50 und 69 Euro pro Behandlung.
Je nach Art und Umfang der Beschwerden sind 1- 4 Behandlungen nötig.